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Jugendschutzgesetz

Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige verboten

Mit Wirkung vom 01. April 2016 ist das Jugendschutzgesetz entsprechend geändert worden (BGBl I 2016, Nr. 11, S. 369). Der Verkauf von E-Zigaretten, E-Shishas und entsprechenden Nachfüllprodukten an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Dies gilt sowohl für den Onlinehandel als auch für den Einzelhandel.

Gesetzliche Grundlage

Bereits vor dieser Änderung war der Verkauf und Konsum von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche untersagt, um sie vor nikotinhaltigen Erzeugnissen zu schützen. Elektronische Zigaretten und Shishas fielen bisher nicht unter diesen Schutz, da sie nicht aus Tabak hergestellt sind. Neue wissenschaftliche Studien haben jedoch gezeigt, dass sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie elektronische Zigaretten und Shishas erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen können.

Neue Regelungen im Überblick

  • Abgabe-Verbot: Der Verkauf von E-Zigaretten, E-Shishas und Nachfüllprodukten an Minderjährige ist verboten.
  • Automatenverkauf: Das Abgabeverbot gilt auch für den Verkauf über Automaten.
  • Versandhandel: Der Versandhandel an Minderjährige ist ebenfalls verboten.

Maßnahmen zur Altersüberprüfung bei VAPEPM

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir bei VAPEPM umfassende Maßnahmen zur Altersüberprüfung implementiert:

  1. Altersprüfung vor dem Kaufabschluss:
    • Vor jedem Kaufabschluss wird eine Altersprüfung durchgeführt. Erst nach der Bestätigung der Volljährigkeit ist es dem Käufer möglich, den Kauf abzuschließen.
  2. Altersprüfung bei der Zustellung:
    • Bei der Zustellung wird sichergestellt, dass kein Minderjähriger das Paket empfängt.
    • Eine Lieferung an Ablageorte ist nicht möglich. Bitte überprüfen Sie Ihre Lieferanschrift, um Komplikationen zu vermeiden.
    • Sollte kein empfangsberechtigter Erwachsener Ihr Paket annehmen können, wird die Lieferung in der nächstgelegenen Postfiliale zur Abholung bereitgestellt.
    • Es ist weiterhin möglich, Ihre Sendung abweichend von Ihrer Rechnungsadresse zustellen zu lassen (z.B. ins Büro). Stellen Sie lediglich sicher, dass keine minderjährige Person das Paket entgegennimmt.

Diese Maßnahmen helfen uns, den Jugendschutz konsequent umzusetzen und sicherzustellen, dass unsere Produkte nur in die Hände volljähriger Kunden gelangen.

Bitte beachten Sie: Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist uns sehr wichtig. Sollten Sie Fragen zu unseren Jugendschutzmaßnahmen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

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